Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
1.1 Der Mieter erkennt durch die Übernahme an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten und mangelfreien Zustand befindet.
1.2 Die Untervermietung oder Weitergabe des Mietgegenstands an Dritte ist nicht gestattet.
1.3 Das Fahrrad ist beim Abstellen mit dem dazugehörigen Schloss abzuschließen.
1.4 Der Mietgegenstand muss nachts in geschlossenen Räumen abgestellt werden.
1.5 Die Benutzung des Mietgegenstands in einem „Bikepark“ sowie im Ausland ist untersagt.
1.6. Das Reinigen des E-Bikes mit Hochdruckreinigern ist untersagt.
§ 2 Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter hat das Fahrrad sorgsam und im Rahmen der bei solchen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, sind zu beachten.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
§ 3 Reparatur
3.1 Reparaturen sind vom Mieter zu tragen, wenn ihre Ursache auf einer schuldhaften Beschädigung des Mietgegenstands oder einer Verletzung der vertraglichen Pflichten beruht. Sonst trägt der Vermieter die Kosten.
§ 4 Unfall/Diebstahl
4.1 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich zu unterrichten, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist.
4.2 Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht vorzulegen.
4.3 Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung von 150,00 €. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Diebstahl polizeilich anzuzeigen.
§ 5 Haftung
5.1 Der Mieter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten.
5.2 Der Vermieter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
§ 6 Rückgabe
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu ersetzen und gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
6.2 Der Mieter hat das Fahrrad in gleichem Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Etwaige Mängel hat der Mieter zu melden.
§ 7 Datenschutz
Der Vermieter speichert personenbezogene Daten, soweit dies im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes steht.
§ 8 Abschließendes
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.